( § 3 Abs 1 Z 4 EStG, § 240 Abs 3 BAO, Art 140 Abs 1 B-VG ) Solange ein Steuerpflichtiger nicht erfolglos im Rückzahlungsverfahren nach § 240 Abs 3 BAO versucht hat, die Lohnsteuer auf Unfallrente zurückzuerhalten, steht ihm nicht der Weg eines Individualantrages auf Aufhebung der Unfallrentenbesteuerung offen.
VfGH 14.03.2001, G 123/01