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§ 12 Abs 1 AlVG

ARD 5209/16/2001 Heft 5209 v. 18.4.2001

(§ 12 Abs 1 AlVG) Ist eine Person sowohl unentgeltlicher Geschäftsführer einer GmbH als auch deren Arbeitnehmer (hier: Fensterputzer), ist das Beschäftigungsverhältnis selbst bei Kündigung des Arbeitsvertrages so lange nicht beendet und der Arbeitnehmer somit nicht arbeitslos, als er noch Geschäftsführer der Gesellschaft ist. VwGH 20.12.2000, 96/08/0222. (Beschwerde abgewiesen)

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