( § 11, § 12 UStG ) Sind Gesellschaften an den in den Rechnungen angeführten Anschriften nicht existent, kann die in den Rechnungen dieser Gesellschaft ausgewiesene Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer anerkannt werden. VwGH 29.11.2000, 95/13/0029, 95/13/0072. (Beschwerde abgewiesen)