( § 20 Abs 2 Z 3 EStG, § 1 Abs 1 Z 2 lit c UStG ) In der letzten Zeit sind Zweifel an der EU-Konformität der Erfassung eines Eigenverbrauchs bei den Bewirtungskosten (ab 5. 5. 1995 nur noch zur Hälfte abzugsfähig) aufgetreten. Dazu vertritt das BMF folgende Position.