(§ 1158 ABGB, § 20 AngG) Das Urteil des OLG Wien 13. 7. 2000, 10 Ra 106/00g, ARD 5164/5/2000, betreffend Zulässigkeit der Vereinbarung von Kündigungsmöglichkeiten bei einem auf 6 Monate befristeten Dienstverhältnis wurde dahin gehend abgeändert, dass das Ersturteil wieder hergestellt wurde, wonach im vorliegenden Fall eine entsprechende Kündigungsvereinbarung nicht getroffen wurde. OGH 20.12.2000, 9 Ob A 303/00z .