zum Bezugszeitraum vgl. § 29
Reinvestition
§ 19.
Wird die Reinvestition gemäß § 26 Abs. 9 NEHG 2022 nicht oder nur teilweise innerhalb der gesetzten Frist nachgewiesen, so ist der Entlastungsbetrag im Ausmaß der prozentuellen Nichterfüllung der Reinvestitionsverpflichtung anteilig zurückzuzahlen.
Zuletzt aktualisiert am
12.01.2026
Gesetzesnummer
20013079
Dokumentnummer
NOR40274930
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