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Luftverkehrsabkommen (Äthiopien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2025

§ 0

Luftverkehrsabkommen (Äthiopien)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Äthiopien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 165/2025

Typ

Vertrag – Äthiopien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.11.2025

Unterzeichnungsdatum

05.11.2020

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Langtitel

Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien

StF: BGBl. III Nr. 165/2025

Sprachen

Deutsch, Englisch

Ratifikationstext

Die Notifikationen gemäß Art. 23 des Abkommens wurden am 18. November 2020 bzw. am 29. September 2025 vorgenommen; das Abkommen tritt daher gemäß Art. 23 mit 1. November 2025 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien (in der Folge „die Vertragsparteien“) sind als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt;

Vom Wunsche geleitet, internationale Luftverkehrsdienste auf sichere und geordnete Art und Weise zu organisieren und die internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf derartige Dienste bestmöglich zu fördern; sowie

Vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Förderung des Ausbaus von Linienluftverkehrsdiensten zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen;

Wie folgt übereingekommen:

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2025

Gesetzesnummer

20012996

Dokumentnummer

NOR40272413

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