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Luftverkehrsabkommen (Äthiopien)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Äthiopien)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Äthiopien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.11.2025
Unterzeichnungsdatum
05.11.2020
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien
Sprachen
Deutsch, Englisch
Ratifikationstext
Die Notifikationen gemäß Art. 23 des Abkommens wurden am 18. November 2020 bzw. am 29. September 2025 vorgenommen; das Abkommen tritt daher gemäß Art. 23 mit 1. November 2025 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien (in der Folge „die Vertragsparteien“) sind als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt;
Vom Wunsche geleitet, internationale Luftverkehrsdienste auf sichere und geordnete Art und Weise zu organisieren und die internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf derartige Dienste bestmöglich zu fördern; sowie
Vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Förderung des Ausbaus von Linienluftverkehrsdiensten zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen;
Wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
30.10.2025
Gesetzesnummer
20012996
Dokumentnummer
NOR40272413
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