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Abkommen über die Verbindung der österreichischen S 7 Fürstenfelder Schnellstraße und der ungarischen Schnellstraße M 80 an der österreichisch-ungarischen Staatsgrenze (Ungarn)
Kurztitel
Abkommen über die Verbindung der österreichischen S 7 Fürstenfelder Schnellstraße und der ungarischen Schnellstraße M 80 an der österreichisch-ungarischen Staatsgrenze (Ungarn)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Ungarn
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
14.12.2024
Unterzeichnungsdatum
23.07.2024
Index
99/01 Straßenverkehr
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung Ungarns über die Verbindung der österreichischen S 7 Fürstenfelder Schnellstraße und der ungarischen Schnellstraße M 80 an der österreichisch-ungarischen Staatsgrenze
Sprachen
Deutsch, Ungarisch
Ratifikationstext
Die Notifikationen gemäß Art. 7 Abs. 2 des Abkommens wurden am 4. November bzw. 14. November 2024 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 7 Abs. 2 mit 14. Dezember 2024 in Kraft und wird gemäß seinem Art. 7 Abs. 3 ab 5. November 2024 vorläufig angewandt.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung Ungarns (im Folgenden: Vertragsparteien) kommen
- – im Bewusstsein der wechselseitigen Vorteile und des Interesses an der Verbindung der österreichischen S 7 Fürstenfelder Schnellstraße und der ungarischen Schnellstraße M 80 an der gemeinsamen Staatsgrenze,
- – im Bestreben der Verwirklichung des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-T) der Europäischen Union und der darin übernommenen Verpflichtungen,
- – zur Sicherung besserer Voraussetzungen für die Entwicklung und Stärkung der gegenseitigen gutnachbarlichen und freundschaftlichen Verbindungen sowie der Ausweitung des internationalen Tourismus, des Handels und der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Mobilität
wie folgt überein:
Zuletzt aktualisiert am
09.12.2024
Gesetzesnummer
20012774
Dokumentnummer
NOR40266904
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