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Artikel 1 Abkommen über die Verbindung der österreichischen S 7 Fürstenfelder Schnellstraße und der ungarischen Schnellstraße M 80 an der österreichisch-ungarischen Staatsgrenze (Ungarn)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.12.2024

Artikel 1

Gegenstand dieses Abkommens ist die Verbindung der S 7 Fürstenfelder Schnellstraße auf dem Gebiet der Republik Österreich und der Schnellstraße M 80 auf dem Gebiet Ungarns an der österreichisch-ungarischen Staatsgrenze zwischen Heiligenkreuz im Lafnitztal und Szentgotthárd.

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2024

Gesetzesnummer

20012774

Dokumentnummer

NOR40266897

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