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Artikel 10 Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) – Zusatzprotokoll

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.11.2024

Artikel 10

Außerkrafttreten

Sinkt durch Kündigungen die Anzahl der Vertragsparteien nach Inkrafttreten dieses Protokolls auf weniger als fünf, so tritt das, Protokoll mit dem Tag außer Kraft, an dem die letzte dieser Kündigungen wirksam wird. Es tritt auch mit dem Tag außer Kraft, an dem das Übereinkommen außer Kraft tritt.

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2024

Gesetzesnummer

20012682

Dokumentnummer

NOR40265006

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