Verpflichtungserklärung
§ 2.
Voraussetzung für die Überweisung des Betrages gemäß § 1 ist die Abgabe einer schriftlichen Verpflichtungserklärung des Vereins, die Mittel nur zum Zweck der Förderung von Projekten für Menschen mit Behinderungen und sozialer Benachteiligung zu verwenden und die Bedingungen gemäß §§ 3 und 4 zu erfüllen.
Zuletzt aktualisiert am
11.07.2023
Gesetzesnummer
20012311
Dokumentnummer
NOR40254041
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)