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§ 1 LiDZG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.7.2023

Zuwendungszweck und -höhe

§ 1.

(1) Dem Verein Licht ins Dunkel – Verein für Menschen mit Behinderungen und sozialer Benachteiligung wird zum Zweck der Förderung von Projekten für Menschen mit Behinderungen und sozialer Benachteiligung aus Bundesmitteln im Jahre 2023 ein einmaliger Betrag von 14.431.349,32 Euro überwiesen.

(2) Für die Überweisung gem. Abs. 1 werden 14.431.349,32 Euro zur Verfügung gestellt.

Schlagworte

Zuwendungshöhe

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2023

Gesetzesnummer

20012311

Dokumentnummer

NOR40254040

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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