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Artikel 28 Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit (Kanada)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2023

Artikel 28

Vereinbarungen mit einer Provinz von Kanada

Österreich und eine Provinz Kanadas können eine Vereinbarung über Angelegenheiten der sozialen Sicherheit, die in Kanada in die Zuständigkeit einer Provinz fallen, schließen, soweit eine solche Vereinbarung den Bestimmungen dieses Abkommens nicht widerspricht.

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2023

Gesetzesnummer

20012208

Dokumentnummer

NOR40251780

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