Auflagen und Verpflichtungen
§ 153.
Für die Fördergegenstände gemäß § 151 sind folgende Dokumentationen erforderlich:
- 1. Art, Kosten und Beschreibung der Vorteile der eingesetzten Maschinen und Geräte samt Nachweis einer amtlichen und positiv bewerteten Prüfung der Maschinen und Geräte (wie beispielsweise Tunnelsprühgeräte),
- 2. Art, Kosten und Beschreibung der Vorteile der eingesetzten Materialien und
- 3. Art, Umfang und Kosten der eingesetzten Düngung.
Zuletzt aktualisiert am
02.11.2022
Gesetzesnummer
20012055
Dokumentnummer
NOR40248010
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