ARTIKEL 28
Tourismus
Die Vertragsparteien erkennen die Bedeutung des Tourismus für ein besseres gegenseitiges Verständnis und eine bessere gegenseitige Wertschätzung der Völker der Union und Neuseelands sowie den wirtschaftlichen Nutzen der Belebung des Tourismus an und kommen überein, zusammenzuarbeiten, um den touristischen Austausch in beiden Richtungen zwischen der Union und Neuseeland zu fördern.
Zuletzt aktualisiert am
05.08.2022
Gesetzesnummer
20011985
Dokumentnummer
NOR40246629
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