ARTIKEL 4
VERHÄLTNIS ZU ANDEREN BESTANDTEILEN DES ANTARKTIS-VERTRAGSSYSTEMS
- 1. Dieses Protokoll stellt einen Zusatz zum Antarktis-Vertrag, keine Änderung oder Ergänzung dar.
- 2. Dieses Protokoll lässt die Rechte und Pflichten seiner Vertragsparteien aufgrund der anderen geltenden internationalen Übereinkünfte im Rahmen des Antarktis-Vertragssystems unberührt.
Zuletzt aktualisiert am
08.09.2021
Gesetzesnummer
20011652
Dokumentnummer
NOR40237822
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