4. Kompetenzbereich: Elektrotechnik |
4.1 Arbeitsgrundlagen und Arbeitsvorbereitung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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- 4.1.1 die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen und technischen Richtlinien einhalten, insbesondere die fünf Sicherheitsregeln, die fachspezifischen Bestimmungen und Richtlinien ONR 151060 und OVE E 8701 sowie die grundlegenden Anforderungen an elektrotechnische Schutzmaßnahmen (Fehlerschutzvorkehrungen) nach OVE E 8101
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- 4.1.2 einfache elektrotechnische Schalt- und Anschlusspläne lesen und daraus Informationen entnehmen.
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- 4.1.3 mit genormten Symbolen arbeiten und einfache normgerechte technische Zeichnungen und Skizzen anfertigen (zB Blockschaltbilder und Stromlaufpläne erstellen, Leitungs-, Stecker- und NF-Symbole anwenden).
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- 4.1.4 Schaltungen aufbauen und Lötverbindungen herstellen (zB bei kleinen Reparaturen).
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4.2 Dimensionierung und Aufbau veranstaltungstechnischer Anlagen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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- 4.2.1 Anforderungen für Anlagen und Komponenten der Veranstaltungstechnik definieren und an zuständige Personen kommunizieren wie zB die benötigte Gesamtleistung, Größe der Schutzleiterwiderstände oder die Betriebsströme der externen Verkabelung.
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- 4.2.2 für den Aufbau von veranstaltungstechnischen Anlagen benötigte, normgerechte Steckersysteme, Kabel und Leitungen identifizieren, entsprechend der Anforderungen (Strom, Spannung, Leistung, Verwendungszweck, Umgebung, Frequenz usw.) auswählen und fach- und anforderungsgerecht verwenden.
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- 4.2.3 Multicore- und Last-Multicore-Leitungen von Anlagen der Veranstaltungstechnik entsprechend dem Leistungsbedarf, dem Betriebsstrom und der Phasenaufteilung sowie den zu erwartenden und zulässigen Spannungsabfällen und den elektromagnetischen Feldern dimensionieren und einsetzen.
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- 4.2.4 Verteilungsleitungen, Endstromkreise und elektrische Sicherungselemente von Anlagen der Veranstaltungstechnik entsprechend dem Leistungsbedarf, dem Betriebsstrom und der Phasenaufteilung sowie den zu erwartenden und zulässigen Spannungsabfällen dimensionieren und einsetzen.
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- 4.2.5 Kabel und Leitungen sowie Multicore- und Last-Multicore-Leitungen in Anlagen der Veranstaltungstechnik, unter Berücksichtigung einer möglichen Gefährdung von Besuchern von Veranstaltungen sowie von äußeren Einflüssen (zB Witterung), ordnungsgemäß und fachgerecht gekennzeichnet und geschützt verlegen.
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- 4.2.6 veranstaltungstechnische Geräte nach Vorgabe an die Energieversorgung anschließen (zB steckfertige Systeme).
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- 4.2.7 die Versorgung der verwendeten Geräte und Anlagen mit der benötigten Energie planen und einen störungsfreien Betrieb sicherstellen.
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- 4.2.8 die erstellte Energieverteilung kontrollieren und den Potenzialausgleich durchführen.
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4.3 Sicherheit und Überprüfung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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- 4.3.1 Brandschutzmaßnahmen für elektrische Anlagen und Betriebsmittel der Veranstaltungstechnik setzen (zB Kabel zum Überhitzungsschutz bei hoher Belastung vollständig abrollen).
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- 4.3.2 praxisgerechte Fehlerschutzvorkehrungen gegen elektrischen Schlag, bestehend aus Basis-, Fehler- und Zusatzschutz sowie ergänzenden Maßnahmen (zB. Überspannungsschutz), für Anlagen der Veranstaltungstechnik auswählen und anwenden.
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- 4.3.3 elektrische Anlagen in der Veranstaltungstechnik unter Beachtung einschlägiger rechtlicher Bestimmungen gegen Überlast und Kurzschluss schützen.
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- 4.3.4 auf ein gemeinsames Schutzkonzept von zusammengefügten Anlagen im Bereich der Veranstaltungstechnik achten (zB fremde leitfähige Teile wie Rigg, Traversen, Bühnenteile, Podeste, Delay-Tower miteinbeziehen, Schutzvorkehrungen bei Veranstaltungen im Freien treffen) und für dessen Umsetzung sorgen.
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- 4.3.5 Störungen an Anlagen der Veranstaltungstechnik (zB Stromausfall, Lichtausfall, Tonstörungen) systematisch aufsuchen, eingrenzen, identifizieren und unter Berücksichtigung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben beheben bzw. an befugte Personen (zB konzessionierte/r Elektrotechniker/Elektrotechnikerin) kommunizieren.
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- 4.3.6 Sichtprüfungen für elektrische Betriebs- und Verbrauchsmittel von Anlagen der Veranstaltungstechnik nach OVE E 8701, OVE E 8101 und den Regeln der Technik nach ONR 151060 gemäß rechtlichen und betrieblichen Vorgaben durchführen.
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- 4.3.7 Messungen, insbesondere von Schutzleiterwiderständen, Isolationswiderständen und Ableitströmen an steckerfertigen elektrischen Betriebs- und Verbrauchsmitteln für Anlagen der Veranstaltungstechnik durchführen und die Ergebnisse dokumentieren.
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- 4.3.8 Sichtprüfungen an zusammengefügten Anlagen im Bereich der Veranstaltungstechnik unter Beachtung rechtlicher und betrieblicher Vorgaben durchführen, mögliche Gefahren (zB. Stolpergefahr, fehlende Absturzsicherung, Schäden an Gehäusen und Isolierungen von elektrischen Betriebs- und Verbrauchsmittel) identifizieren, festgestellte Mängel beheben und bei Bedarf eine Fachkraft (zB. befugter Elektrotechniker/Elektrotechnikerin, Statiker/Statikerin) zur Behebung hinzuziehen.
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- 4.3.9 einen Prüfbefund nach ONR 151060 über die Besichtigung der elektrischen Anlage auf Bühnen sowie zugehörigen Beleuchtungs-, Beschallungs- und Videoanlagen von Veranstaltungsstätten erstellen (zB vorhandene Schutzmaßnahmen, durchgeführte Messungen, korrekte Kabelverlegung).
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5. Kompetenzbereich: Veranstaltungstechnische Arbeiten |
5.1 Arbeitsgrundlagen und Arbeitsvorbereitung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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- 5.1.1 die relevanten rechtlichen Bestimmungen, Richtlinien und Vorgaben technischer Regelwerke bei der Ausführung von Arbeiten beachten insbesondere ONR 151060, VOPST, VOLV und zB Veranstaltungsgesetze, Bühnen-FK-V, AStVO, BauV, Normen für Anschlagmittel und Bühnentechnik.
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- 5.1.2 technische Unterlagen von beleuchtungs-, beschallungs- und videotechnischen Komponenten bzw. Anlagen lesen, wie zB Schaltbilder, Multiraumbeschallungs und -beleuchtungspläne, Publikums- und Bühnenbeleuchtungspläne, Regiepläne und Soft-Edge, und daraus Informationen entnehmen.
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- 5.1.3 betriebliche Hard- und Software im Bereich der Beleuchtungs-, Beschallungs- und Videotechnik fachgerecht verwenden (zB zentrale und dezentrale Anwendungen, Kombination und Synchronisation kompatibler und differenter Systeme und Steuersoftware).
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- 5.1.4 Konstruktionspläne lesen und daraus für seine Arbeit notwendige Informationen entnehmen.
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- 5.1.5 Ergänzungen an einfachen technischen Zeichnungen vornehmen (zB mittels Konstruktionssoftware).
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- 5.1.6 Materialien (zB Holz, Metall, Kunststoff) maschinell und manuell bearbeiten, um zB einfache Bauteile adaptieren oder Spezialwünsche von Kunden und Kundinnen umzusetzen.
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- 5.1.7 die Vorgaben von verantwortlichen Personen bei der Durchführung von veranstaltungstechnischen Arbeiten umsetzen (zB Regieanweisungen, Zuspielungen, BlackOut, Fade In/Out, Szenenwechsel).
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5.2 Medien- und Multimediatechnik |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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- 5.2.1 Informations- und Kommunikationstechnologie und deren Peripherie unter Anleitung planen, an interne und externe Netzwerke anschließen, konfigurieren und in Betrieb nehmen.
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- 5.2.2 selbstständig Bild- und Tonaufnahmen übertragen, Norm- und Formatwandlungen durchführen und vorhandene Medien über einen Server abspielen.
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- 5.2.3 Bild- und Tonaufnahmen in der korrekten Form (zB Format, technische Qualität) bereitstellen und wiedergeben.
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- 5.2.4 Bild- und Tonaufnahmen sichten und die technische Qualität in Bezug auf die Verwendung in der Veranstaltungstechnik beurteilen.
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- 5.2.5 den Einsatz der erforderlichen Medientechnik planen, durchführen und steuern.
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- 5.2.6 einfache Multimediatechnik und LED-Technik anwenden (zB bei Pressekonferenzen, Präsentationen).
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5.3 Beleuchtungstechnik |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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- 5.3.1 die Grundlagen der Beleuchtungstechnik (insbesondere die Anforderungen und Anwendungsgebiete der Betriebsmittel, Komponenten und Anlagen, zugehörige Leuchtmittel, Lichtquellen, Leuchtdichte/Helligkeit, Farbtemperatur, Rayfront- Flächentypen, Absorption, Reflexion, Streuung, Optik, Farbmischung, physiologische Wirkung von Licht und Wahrnehmung, Beleuchtungskonzepte) bei der Durchführung von Arbeiten berücksichtigen sowie deren berufsbezogene Verwendung erklären.
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- 5.3.2 die Grundlagen elektrischer, elektronischer und elektromechanischer Komponenten und Betriebsmittel der Beleuchtungstechnik (zB thermische und nichtthermische Strahler, Scheinwerfer, Lampen, Lichtsteuerpulte, Computer/Server, LED) erklären.
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- 5.3.3 in der Beleuchtungstechnik übliche, branchenbezogene Stecksysteme, Steuerungssysteme, Kabel, Leitungen und Anschlüsse sowie kabellose Systeme auswählen und fach- und anforderungsgerecht verwenden (zB in ausreichender Menge und im richtigen Format zur Verfügung stellen).
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- 5.3.4 analoge und digitale Komponenten und Anlagenteile anforderungsgerecht auswählen und dimensionieren, insbesondere elektronische Komponenten zur Signalverarbeitung und Leistungselektronik.
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- 5.3.5 Komponenten im Bereich der drahtlosen Beleuchtungssteuerung anforderungsgerecht auswählen und dimensionieren.
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- 5.3.6 unbewegliche und bewegliche beleuchtungstechnische Elemente (thermische und nichtthermische Strahler, Scheinwerfer, Lampen, LED, Lichtmischpulte und Steuerelektronik usw.) anforderungsgerecht auswählen, fachgerecht aufbauen bzw. verbinden, positionieren, sichern und einrichten.
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- 5.3.7 unbewegliche und bewegliche beleuchtungstechnische Elemente und einfache Steuerungen in Betrieb nehmen und bedienen, zB für Pressekonferenzen, Präsentationsstände, DJs oder Shows.
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- 5.3.8 verschiedene Planungen mit Simulationssoftware der Beleuchtungstechnik durchführen.
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- 5.3.9 mit unterschiedlichen Messverfahren und -mitteln (zB Multimeter, Luxmeter, Kugelphotometer, Spektroradiometer, Chromameter, Kolorimeter, Reflektometer, Leuchtdichtenmessgerät, CCD-Kamera) einschlägige elektrische und nichtelektrische Größen im Bereich der Beleuchtungstechnik messen (zB Leuchtdichte/Helligkeit, Lichtstrom, Lichtverteilung, Farbe, Farbtemperatur, Absorption, Reflexion, Streuung), die resultierenden Messergebnisse beurteilen und daraus Rückschlüsse ziehen.
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- 5.3.10 beleuchtungstechnische Elemente und Steuerungen warten und Instand halten, wie zB Leuchtmittel und Steckverbinder prüfen und tauschen.
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- 5.3.11 Störungen und Fehler an beleuchtungstechnischen Komponenten und Systemen systematisch aufsuchen, eingrenzen, erkennen und beheben (zB ausgefallene Leuchtmittel, Farbverfälschungen, asymmetrische Lichtbilder).
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- 5.3.12 beleuchtungstechnische Systeme unter Berücksichtigung des Publikums- und Anrainerschutzes insbesondere bei Veranstaltungen im Freien einstellen und betreuen.
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5.4 Beschallungstechnik |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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- 5.4.1 die Grundlagen der Beschallungstechnik (insbesondere die Anforderungen und Anwendungsgebiete der Betriebsmittel, Komponenten und Anlagen, zugehöriger Signalquellen, -verarbeitung und -speicherung, Akustik, Raumakustik, Frequenz, Bandbreite, Schalldruck, Schallintensität, Schallleistung, Direktivity, Impedanz und Tonqualität sowie den Zusammenhang mit den zu übertragenden Inhalten) bei der Durchführung von Arbeiten berücksichtigen sowie deren berufsbezogene Verwendung erklären.
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- 5.4.2 die Grundlagen elektrischer, elektronischer und elektromechanischer Komponenten und Betriebsmittel der Beschallungstechnik (zB Lautsprecher, Mikrofone, Mischpulte, Verstärker, Equalizer, Analog-Digital-Umsetzer, Computer/Server) erklären.
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- 5.4.3 in der Beschallungstechnik übliche, branchenbezogene Stecksysteme, Steuerungssysteme, Kabel, Leitungen und Anschlüsse sowie kabellose Systeme auswählen und fach- und anforderungsgerecht verwenden (zB in ausreichender Menge und im richtigen Format zur Verfügung stellen).
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- 5.4.4 analoge und digitale Komponenten und Anlagenteile anforderungsgerecht auswählen und dimensionieren, insbesondere elektronische Komponenten zur Signalverarbeitung, Leistungselektronik, Hochfrequenztechnik.
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- 5.4.5 analoge und digitale beschallungstechnischen Elemente (Lautsprecher, Mikrofone, Mischpulte, Verstärker, Equalizer, Audiomatrix, Signalrouting, DSP, Delayline, Funkmikro, In-Ear usw.) anforderungsgerecht auswählen, fachgerecht aufbauen bzw. verbinden, positionieren, sichern und einrichten.
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- 5.4.6 analoge und digitale beschallungstechnische Elemente und Steuerungen in Betrieb nehmen und bedienen zB für Pressekonferenzen, Podiumsdiskussionen, DJs, Bands (Delaylines) oder Shows.
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- 5.4.7 verschiedene Planungen mit Simulationssoftware der Beschallungstechnik durchführen.
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- 5.4.8 mit unterschiedlichen Messverfahren und -mitteln (zB Multimeter, Schallpegelmesser, Lautstärkemesser, SMART, Aussteuerungsmesser und Korrelationsgradmesser) einschlägige elektrische und nichtelektrische Größen im Bereich der Beschallungstechnik messen (zB Schalleistung, Schalldruck, Delay, Schwankungs- stärke, Abklingzeit, Resonanzfrequenz), die resultierenden Messergebnisse beurteilen und daraus Rückschlüsse ziehen.
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- 5.4.9 beschallungstechnische Elemente und einfache Steuerungen warten und Instand halten wie zB Lautsprecher-, NF-Stecker und Verstärker prüfen und tauschen.
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- 5.4.10 Störungen und Fehler an beschallungstechnischen Komponenten und Systemen systematisch aufsuchen, eingrenzen, erkennen und beheben (zB Rückkopplungseffekte, Phasenfehler).
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- 5.4.11 beschallungstechnische Systeme unter Berücksichtigung des Publikums- und Anrainerschutzes bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und im Freien einstellen und betreuen.
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5.5 Video- und Projektionstechnik |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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- 5.5.1 die Grundlagen der Videotechnik (insbesondere die Anforderungen und Anwendungsgebiete der Betriebsmittel, Komponenten und Anlagen, zugehöriger Signalquellen, -verarbeitung und -speicherung, Bandbreiten und Qualitäten sowie den Zusammenhang mit den zu übertragenden Inhalten) bei der Durchführung von Arbeiten berücksichtigen sowie deren berufsbezogene Verwendung erklären.
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- 5.5.2 die Grundlagen elektrischer, elektronischer und elektromechanischer Komponenten und Betriebsmittel der Videotechnik (zB Projektoren, LED-Wände, Displays, Lampen, Bildquellen, Kameras, Zuspielcomputer/Serverstrukturen) erklären.
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- 5.5.3 in der Videotechnik übliche, branchenbezogene Stecksysteme, Steuerungssysteme, Kabel, Leitungen und Anschlüsse sowie kabellose Systeme auswählen und fach- und anforderungsgerecht verwenden (zB in ausreichender Menge und im richtigen Format zur Verfügung stellen).
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- 5.5.4 Komponenten und Anlagenteile anforderungsgerecht auswählen und dimensionieren, insbesondere elektronische Komponenten zur Videosignalverarbeitung.
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- 5.5.5 videotechnische Elemente (Kamera, Display, Projektoren, Computer, Zuspieler, Signalrouting, Videomatrix, Signalwandlung, Signalübertragung, Content Manager usw.) anforderungsgerecht auswählen, fachgerecht aufbauen bzw. verbinden, positionieren, sichern und einrichten.
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- 5.5.6 verschiedene videotechnische Elemente und Steuerungen in Betrieb nehmen und bedienen zB Projektionen für Präsentationen, Bands oder Shows.
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- 5.5.7 verschiedene Planungen mit Simulationssoftware der Videotechnik durchführen.
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- 5.5.8 mit unterschiedlichen Messverfahren und -mitteln (zB Multimeter, Luxmeter, Videosignalmesskomponenten und -generatoren) einschlägige elektrische und nichtelektrische Größen im Bereich der Videotechnik messen (zB Auflösungen, Helligkeiten, Konvergenz, Pixelmapping), die resultierenden Messergebnisse beurteilen und daraus Rückschlüsse ziehen.
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- 5.5.9 videotechnische Elemente und einfache Steuerungen warten und instand halten zB Kontaktierung und Formatanpassungen durchführen.
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- 5.5.10 Störungen und Fehler an videotechnischen Komponenten und Systemen erkennen und beheben (zB Pixelfehler, nicht vorhandene Signale, falsche Auflösung).
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- 5.5.11 videotechnische Systeme unter Berücksichtigung des Publikums- und Anrainerschutzes insbesondere bei Veranstaltungen im Freien einstellen und betreuen.
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5.6 Rigging und Bühnenbau |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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- 5.6.1 die Grundlagen der Festigkeitslehre und Statik bei der Durchführung von Arbeiten berücksichtigen.
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- 5.6.2 die Anwendungsmöglichkeiten der Pneumatik und Hydraulik in der Bühnentechnik erklären.
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- 5.6.3 zu verwendende Materialien berechnen, dimensionieren und überprüfen (zB nach Vorgaben der ONR 151060).
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- 5.6.4 einfache Riggingsysteme aus fertigen Teilen dimensionieren.
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- 5.6.5 einfache Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel sowie Hebezeuge auswählen, mittels Sichtprüfung überprüfen und fachgerecht verwenden.
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- 5.6.6 technische Bühnenaufbauten planen und Materialien (zB Textilien, Holz) und Requisiten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (zB Brandschutzbestimmungen) auswählen.
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- 5.6.7 Bühnenelemente und Bühnenaufbauten nach Einweisung handhaben.
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- 5.6.8 Bühnen, insbesondere steckfertige Podest-Bühnen, Riggingsysteme, einfache Bühnenaufbauten sowie einfache Spielstätten-Einrichtungen, auf- und abbauen und dabei die erforderlichen Sicherheitsanforderungen beachten.
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- 5.6.9 bühnentechnische Anlagen auf Anweisung bedienen (zB Kettenzüge).
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- 5.6.10 Spezialeffekte (Nebel, Schnee, Rauch, Feuer, CO2 usw.) unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben auswählen, planen und einsetzen.
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- 5.6.11 die Sicherheit von einfachen Aufbauten und Riggingsystemen beurteilen (Standsicherheit, Tragfähigkeit usw.) und bei Bedarf ihre Prüfung veranlassen.
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6. Kompetenzbereich: Veranstaltungsmanagement |
6.1 Veranstaltungsplanung und Produktionsmanagement |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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- 6.1.1 einen Überblick über die Abwicklung und Organisation von Veranstaltungen sowie aller dazu notwendigen Behördenwege und Genehmigungen geben.
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- 6.1.2 die Bedeutung seiner Arbeit im Rahmen von Veranstaltungen bzw. Produktionen erkennen und die Konsequenzen für den Projektfortschritt, die durch Nichtausführung der ihm übertragenen Aufgaben entstehen, darstellen.
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- 6.1.3 Projektunterlagen, insbesondere Produktion- und Terminpläne lesen und daraus für die Ausführung von Arbeiten notwendige Informationen entnehmen.
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- 6.1.4 notwendige Arbeiten bei Veranstaltungen bzw. Produktionen identifizieren und erforderliche Aufgaben, die in seinen Aufgabenbereich fallen, selbstständig und zeitgerecht bearbeiten.
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- 6.1.5 im Fall, dass Aufgaben, die in seinen Aufgabenbereich fallen aus Zeitgründen, finanziellen Aspekten oder Kompetenzgründen nicht ausgeführt werden können, den Sachverhalt einer zuständigen Person (zB Führungskraft) rechtzeitig und fachgerecht kommunizieren und schriftlich dokumentieren.
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- 6.1.6 Risiken für die Veranstaltung bzw. Produktion, die in seinen Aufgabenbereich fallen, identifizieren (zB unvollständige Materialien) und ggfs. im Einklang mit innerbetrieblichen Vorgaben gegensteuern.
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- 6.1.7 sich bei der Ausführung von erforderlichen Aufgaben mit anderen an der Veranstaltung bzw. Produktion beteiligten Personen oder Gewerken, wie zB Künstlern/Künstlerinnen, abstimmen (zB Schnittstellen definieren, Übergabepunkte definieren, koordinieren).
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- 6.1.8 die Rahmenbedingungen für die Planung von Veranstaltungen bzw. Produktionen identifizieren wie zB Auftragsunterlagen, rechtliche Vorgaben, betriebliche Ausstattung.
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- 6.1.9 die Anforderungen von Veranstaltungen bzw. Produktionen unter Beachtung innerbetrieblicher Vorgaben mit den Auftraggebern (zB Regisseur/Regisseurin, technische Leitung) abstimmen.
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- 6.1.10 seine Fachexpertise bei der Planung von Veranstaltungen bzw. Produktionen einbringen (zB Sicherheitsaspekte, Umweltaspekte und Publikumsbereiche identifizieren, für Anrainerschutz sorgen).
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- 6.1.11 bei der Planung von Veranstaltungen bzw. Produktionen aus bühnentechnischer, beleuchtungstechnischer, beschallungstechnischer oder videotechnischer Sicht unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Grundsätze mitwirken.
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- 6.1.12 die räumlichen Gegebenheiten von Veranstaltungsstätten auf die Durchführbarkeit von Veranstaltungen beurteilen und bei Bedarf geeignete Veranstaltungsstätten vorschlagen.
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- 6.1.13 Veranstaltungen bzw. Produktionen aus veranstaltungstechnischer Sicht planen, zB bühnentechnische Abläufe.
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- 6.1.14 den Einsatz von Personen und Material in ihrem Aufgabenbereich planen, ggfs. unter Zuhilfenahme von Projektmanagementinstrumenten.
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- 6.1.15 bei der Kalkulation von Veranstaltungen bzw. Produktionen unterstützen insbesondere Material- und Personalkosten berechnen.
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- 6.1.16 bei der Projektabnahme unterstützen.
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- 6.1.17 bei der Dokumentation von Veranstaltungen bzw. Produktionen mitarbeiten (zB Regiepläne, Ablaufskizzen, Abnahmeprotokolle, Prüfbefunde erstellen) und sie auf Vollständigkeit prüfen.
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6.2 Logistik |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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- 6.2.1 die Prinzipien der betrieblichen Lagerwirtschaft im eigenen Tätigkeitsbereich berücksichtigen.
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- 6.2.2 Lagerbestände kontrollieren und fehlendes Material melden.
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- 6.2.3 die Funktionstüchtigkeit und Einsatzbereitschaft von Materialen und Geräten erkennen.
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- 6.2.4 für die Einsatzbereitschaft von Materialien und Geräten sorgen, reparieren und gegebenenfalls deren Reparatur oder Ersatz veranlassen.
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- 6.2.5 nach Vorgabe Materialien und Geräte zum Transport bereitstellen.
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- 6.2.6 den Bedarf an Geräten und Material für Veranstaltungen erfassen und diese bereitstellen oder für deren Bereitstellung und Transport sorgen.
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- 6.2.7 Materialien und Geräte fachgerecht für den Transport verladen, sichern und entladen.
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- 6.2.8 am Veranstaltungsort für die Einsatzbereitschaft der Materialien und Geräte sorgen und gegen Diebstahl, Witterungseinflüsse usw. schützen.
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- 6.2.9 Materialien und Geräte zurücknehmen, bei Bedarf reinigen und unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben verstauen.
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6.3 Beschaffung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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- 6.3.1 den Ablauf des betrieblichen Beschaffungsprozesses beschreiben (zB Bezugsquellen, Freigabeprozesse, Kontrollmechanismen).
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- 6.3.2 den Bedarf an Dienstleistungen (zB Ton- und Lichttechnik, Dekoration, Strombedarf) und veranstaltungsspezifischen Produkten ermitteln.
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- 6.3.3 Bestellmengen aufgrund der betrieblichen und projektspezifischen Vorgaben vorschlagen.
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- 6.3.4 die Lieferung bzw. Leistung mit der Bestellung bzw. dem Auftrag vergleichen.
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- 6.3.5 Leistungen bzw. Waren unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben an- bzw. abnehmen sowie allfällige Abweichungen oder Mängel feststellen und dokumentieren.
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- 6.3.6 Liefer- bzw. Leistungsverzug feststellen und Maßnahmen im Einklang mit den rechtlichen, betrieblichen und projektspezifischen Vorgaben ergreifen (zB melden).
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6.4 Kundenberatung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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- 6.4.1 Kunden und Kundinnen (zB Auftraggebern, Regisseuren/Regisseurinnen, Veranstaltern/Veranstalterinnen) gegenüber professionell auftreten.
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- 6.4.2 Kunden und Kundinnen über die angebotenen Dienstleistungen informieren.
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- 6.4.3 Kunden und Kundinnen über aktuelle Trends im Bereich der Veranstaltungstechnik informieren.
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- 6.4.4 interne und externe Ansprechpartner/Ansprechpartnerinnen (zB Auftraggeber, Führungskräfte, Personal anderer Gewerke) in Bezug auf Leuchtdichte/Helligkeit, Farbtemperatur, Ausleuchtung, Farbmischung, Anzahl, Type und Qualität von beleuchtungstechnischen Komponenten und Betriebsmittel beraten.
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- 6.4.5 interne und externe Ansprechpartner/Ansprechpartnerinnen in Bezug auf Anzahl, Type, Schalldruck, Directivity und Tonqualität von beschallungstechnischen Komponenten und Betriebsmittel beraten.
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- 6.4.6 interne und externe Ansprechpartner/Ansprechpartnerinnen in Bezug auf Anzahl, Type, Bildqualität, Auflösung, Leuchtstärke und Stromverbrauch von videotechnischen Komponenten und Betriebsmittel beraten.
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- 6.4.7 die Qualität gewünschter Komponenten und Betriebsmittel der Beleuchtungs-, Beschallungs- und Videotechnik bewerten und je nach Verfügbarkeit geeignete Alternativen anbieten.
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