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Artikel X Rechtsstellung der Truppen (Senegal)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2021

Artikel X

Kündigung

Die Parteien können das vorliegende Abkommen durch eine schriftliche Mitteilung kündigen. Diese Mitteilung wird zwei Monate nachdem die andere Partei sie erhalten hat wirksam.

Die Kündigung des vorliegenden Abkommens berührt keine Rechte und Pflichten, die sich aus der Durchführung des Abkommens vor dessen Kündigung ergeben.

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2021

Gesetzesnummer

20011562

Dokumentnummer

NOR40234851

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