vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 22 Lehrabschlussprüfung in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2022

Großhandelskaufmann/Großhandelskauffrau

§ 22.

(1) Für den Gegenstand Geschäftsprozesse gilt § 6. Im schriftlichen Teil ist von der Prüfungskommission zumindest eine Aufgabe aus jedem der folgenden Bereiche zu stellen: Er/Sie hat

  1. 1. im Bereich Einkauf
  1. a) den Artikelbestand zu ermitteln und Bestellmengen vorzuschlagen.
  2. b) Angebote einzuholen.
  3. c) Angebote zu prüfen und eine Vorauswahl zu treffen.
  4. d) eine Bestellung durchzuführen.
  1. 2. im Bereich Warenübernahme und Lagerung
  1. a) eine Lieferung mit dem Auftrag zu vergleichen.
  2. b) Lieferverzug festzustellen und Maßnahmen im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben zu ergreifen.
  3. c) Maßnahmen bei mangelhaften Lieferungen und Leistungen im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben zu ergreifen.
  1. 3. im Bereich Betriebliches Rechnungswesen
  1. a) eine Rechnung auszustellen.
  2. b) Kennzahlen und Statistiken zu interpretieren.

(2) Für den Gegenstand Fachgespräch gilt § 7. Im Fachgespräch ist im Rahmen eines simulierten Gesprächs, das sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag bezieht, die berufliche Kompetenz des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin festzustellen. Dabei sind die Besonderheiten des Lehrbetriebs des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin zu berücksichtigen. Das Fachgespräch hat sich auf jeden der folgenden Bereiche zu beziehen:

  1. 1. Bereich: Gespräch mit (potentiellen) Kunden
  1. a) Beratungs- und Verkaufsgespräch oder
  2. b) Reklamation
  1. 2. Bereich: Gespräch mit einer Person aus dem Betrieb bzw. betrieblichen Umfeld
  1. a) betrieblicher Warenfluss oder
  2. b) Trends bei den Artikeln seines/ihres Aufgabenbereichs oder
  3. c) Verkaufsfördernde Maßnahmen oder
  4. d) Kundenbindung oder
  5. e) Abwicklung von besonderen Situationen an der Kassa

Schlagworte

Beratungsgespräch

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2021

Gesetzesnummer

20011537

Dokumentnummer

NOR40233421

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte