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Anlage 14 AllgStrSchV 2020

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2020

Anlage 14

Zu den §§ 65 Abs. 1 und 73 Abs. 1

Inhalte von Stilllegungskonzepten

A. Inhalte des Stilllegungskonzeptes für Forschungsreaktoren

Ein Stilllegungskonzept hat insbesondere zu enthalten:

  1. Beschreibung des Forschungsreaktors, des Standortes und der Umgebung
  2. Beschreibung der Betriebsgeschichte, soweit sie für die Stilllegung relevant ist
  3. Beschreibung der Stilllegungsmaßnahmen, insbesondere der Sicherheitsvorkehrungen und Sicherungsmaßnahmen während der Stilllegung
  4. Beschreibung des Stilllegungsverfahrens, insbesondere der geplanten Stilllegungs- und Abbautechniken
  5. Abschätzung der zu erwartenden aktivierten und kontaminierten Anlagenteile
  6. Beschreibung der zu erwartenden radioaktiven Abfälle, insbesondere hinsichtlich Art und Menge, enthaltener Radionuklide und Aktivitätskonzentrationen sowie vorgesehener Beseitigung und temporärer Lagerung
  7. Beschreibung der radioaktiven Materialien, die freigegeben werden können
  8. Beschreibung allfälliger Ableitungen im Rahmen der Stilllegung
  9. Programm zur Umgebungsüberwachung während der Stilllegung
  10. Strahlenschutzmaßnahmen während der Stilllegung
  11. innerbetriebliche Organisation für die Stilllegung
  12. vorgesehene Berichterstattung an die zuständige Behörde
  13. Dosisleistungs- und Kontaminationsatlas

Nach Aufnahme des Betriebes des Forschungsreaktors ist das Stilllegungskonzept um einen Dosisleistungs- und Kontaminationsatlas zu erweitern, der in angemessenen Zeitabständen zu aktualisieren ist.

B. Inhalte des Stilllegungskonzeptes für Entsorgungsanlagen

Ein Stilllegungskonzept hat insbesondere zu enthalten:

  1. Beschreibung der Entsorgungsanlage, des Standortes und der Umgebung sowie der Betriebsgeschichte, soweit sie für die Stilllegung relevant ist
  2. Beschreibung der Stilllegungsmaßnahmen, insbesondere der Sicherheitsvorkehrungen und Sicherungsmaßnahmen während der Stilllegung
  3. Beschreibung des Stilllegungsverfahrens, insbesondere der geplanten Stilllegungs- und Abbautechniken
  4. Abschätzung der zu erwartenden kontaminierten Anlagenteile
  5. Beschreibung der zu erwartenden radioaktiven Abfälle, insbesondere hinsichtlich Art und Menge, enthaltener Radionuklide und Aktivitätskonzentrationen sowie vorgesehener Beseitigung und temporärer Lagerung
  6. Beschreibung der radioaktiven Materialien, die freigegeben werden können
  7. Beschreibung allfälliger Ableitungen im Rahmen der Stilllegung
  8. Programm zur Umgebungsüberwachung während der Stilllegung
  9. Strahlenschutzmaßnahmen während der Stilllegung
  10. innerbetriebliche Organisation für die Stilllegung
  11. vorgesehene Berichterstattung an die zuständige Behörde

Schlagworte

Stilllegungstechnik, Dosisleistungsatlas, Dosisleistungsatlas, Stilllegungstechnik

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2020

Gesetzesnummer

20011249

Dokumentnummer

NOR40225544

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