Die Abkürzung wurde mit Wirksamkeit vom 1.12.2019 geändert (vgl. BGBl. II Nr. 298/2019). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den bereits außer Kraft getretenen Bestimmungen die Abkürzung angepasst.
ANB-V § 0
Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und kostenlose digitale Vignette für Menschen mit Behinderung sowie automationsunterstützter Nachweis der Behinderung
Kurztitel
Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und kostenlose digitale Vignette für Menschen mit Behinderung sowie automationsunterstützter Nachweis der Behinderung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 270/2018 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 463/2021
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
13.11.2021
Abkürzung
ANB-V
Index
32/06 Verkehrsteuern
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über das Verfahren zur Erlangung der Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und Zurverfügungstellung einer kostenlosen digitalen Vignette für Menschen mit Behinderung sowie den automationsunterstützten Nachweis der Behinderung (ANB-V)
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 12 Abs. 3 Z 27 des Versicherungssteuergesetzes 1953, BGBl. Nr. 133/1953, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2018, wird verordnet:
Anmerkung
Die Abkürzung wurde mit Wirksamkeit vom 1.12.2019 geändert (vgl. BGBl. II Nr. 298/2019). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den bereits außer Kraft getretenen Bestimmungen die Abkürzung angepasst.
Zuletzt aktualisiert am
07.12.2023
Gesetzesnummer
20010355
Dokumentnummer
NOR40238855
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