Artikel 3
Geltungsbereich
Dieses Protokoll findet Anwendung auf genetische Ressourcen, die in den Geltungsbereich des Artikels 15 des Übereinkommens fallen, und auf die Vorteile, die sich aus der Nutzung dieser Ressourcen ergeben. Das Protokoll findet auch Anwendung auf traditionelles Wissen, das sich auf genetische Ressourcen bezieht, die in den Geltungsbereich des Übereinkommens fallen, und auf die Vorteile, die sich aus der Nutzung dieses Wissens ergeben.
Zuletzt aktualisiert am
13.09.2018
Gesetzesnummer
20010305
Dokumentnummer
NOR40207537
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