Artikel 113
Parlamentarischer Kooperationsausschuss
(1) Es wird ein Parlamentarischer Kooperationsausschuss eingesetzt. In diesem Gremium kommen Mitglieder des irakischen Parlaments und des Europäischen Parlaments zu einem Meinungsaustausch zusammen.
(2) Der Parlamentarische Kooperationsausschuss setzt sich aus Mitgliedern des Europäischen Parlaments einerseits und Mitgliedern des irakischen Parlaments andererseits zusammen.
(3) Der Parlamentarische Kooperationsausschuss wird über die Empfehlungen des Kooperationsrats unterrichtet.
(4) Der Parlamentarische Kooperationsausschuss kann Empfehlungen an den Kooperationsrat richten.
Zuletzt aktualisiert am
14.09.2018
Gesetzesnummer
20010304
Dokumentnummer
NOR40207517
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