Maßnahmen zur Erreichung der Ziele
§ 2.
Zur Erreichung dieser Ziele werden folgende Maßnahmen getroffen:
(1) Mentoringprogramme für Frauen werden in das System der Personalplanung integriert.
(2) Bei Mitarbeiter/innengesprächen wird der Aspekt der Frauenförderung berücksichtigt
(3) Führungskräfte mit ihrer Vorbildfunktion werden für die Umsetzung von frauenfördernden Maßnahmen durch begleitende Maßnahmen (zB in Schulungen) sensibilisiert.
(4) Führungskräfte, insbesondere die mit Personalagenden betrauten Personen, werden laufend weitere Maßnahmen zur Frauenförderung prüfen und gegebenenfalls umsetzen.
Schlagworte
Mitarbeitergespräch, Mitarbeiterinnengespräch
Zuletzt aktualisiert am
31.08.2018
Gesetzesnummer
20010293
Dokumentnummer
NOR40206533
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