vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 2 Frauenförderungsplan BMEIA

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2018

Maßnahmen zur Erreichung der Ziele

§ 2.

Zur Erreichung dieser Ziele werden folgende Maßnahmen getroffen:

(1) Mentoringprogramme für Frauen werden in das System der Personalplanung integriert.

(2) Bei Mitarbeiter/innengesprächen wird der Aspekt der Frauenförderung berücksichtigt

(3) Führungskräfte mit ihrer Vorbildfunktion werden für die Umsetzung von frauenfördernden Maßnahmen durch begleitende Maßnahmen (zB in Schulungen) sensibilisiert.

(4) Führungskräfte, insbesondere die mit Personalagenden betrauten Personen, werden laufend weitere Maßnahmen zur Frauenförderung prüfen und gegebenenfalls umsetzen.

Schlagworte

Mitarbeitergespräch, Mitarbeiterinnengespräch

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2018

Gesetzesnummer

20010293

Dokumentnummer

NOR40206533

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte