Berufsprofil
§ 2.
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Glasverfahrenstechnik ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
- 1. Glasverfahrenstechnik – Schwerpunkt Hohlglasproduktion:
- a) Auswählen, Annehmen, Prüfen auf Verwendbarkeit und Lagern der Ausgangsprodukte sowie der Zusatz- und Hilfsstoffe,
- b) Herstellen des Gemenges sowie Rüsten, Beschicken, Einstellen, Bedienen und Überwachen der Maschinen, Geräte und Anlagen zur Glasherstellung (wie zB Wannenofen),
- c) Verarbeiten von Glas zu Hohlglasprodukten wie zB Flaschen und Konservengläsern unter Verwendung von Maschinen, Geräten und Anlagen wie zB Speiser, Tropfenverteiler, Maschinen für Blas- und Pressverfahren wie Glaspressen, IS-Maschinen, rotierende Formgebungsmaschinen usw.,
- d) Nachbehandeln von Hohlglasprodukten (zB mittels Kühlofen, Glasvergütungseinrichtungen, Glasprüfmaschinen usw.),
- e) Erkennen und Beseitigen von einfachen Ablaufstörungen im Produktionsprozess sowie Optimieren und Sicherstellen des Materialflusses (Ausgangsprodukte, Zusatz- und Hilfsstoffe und Fertigprodukte) in der Produktion,
- f) Überwachen und Sicherstellen der Produktqualität,
- g) Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen, Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltstandards,
- h) Erfassen von technischen Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse.
- 2. Glasverfahrenstechnik – Schwerpunkt Flachglasveredelung:
- a) Auswählen, Annehmen, Prüfen auf Verwendbarkeit und Lagern der Ausgangsprodukte sowie der Zusatz- und Hilfsstoffe,
- b) Bearbeiten von Flachglas durch Schneiden, Brechen, Säumen, Schleifen, Polieren von Kanten, Bohren, Senken, Herstellen von Ausschnitten auch unter Verwendung von Bearbeitungsmaschinen (Schneidmaschinen, Schleif- und Poliermaschinen, Bohrmaschinen usw.),
- c) Verarbeiten von Glas zu Flachglasprodukten wie zB wie Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG), Verbund-Sicherheitsglas (VSG), Verbundglas (VG), Mehrscheiben-Isolierglas (MIG), Brandschutzverglasung, Sonnenschutzglas unter Verwendung von Maschinen, Geräte und Anlagen wie zB Wasch- und Trockenanlagen, Luftkissenpufferstationen, Gasfüllpressen, Autoklaven, Öfen usw.)
- d) Nachbehandeln von Flachglasprodukten (zB mittels Kontrollstationen usw.),
- e) Erkennen und Beseitigen von einfachen Ablaufstörungen im Produktionsprozess sowie Optimieren und Sicherstellen des Materialflusses (Ausgangsprodukte, Zusatz- und Hilfsstoffe und Fertigprodukte) in der Produktion,
- f) Überwachen und Sicherstellen der Produktqualität,
- g) Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen, Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltstandards,
- h) Erfassen von technischen Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse.
Schlagworte
Zusatzstoff, Blasverfahren, Qualitätsstandard, Sicherheitsstandard, Schleifmaschine, Waschanlage
Zuletzt aktualisiert am
09.07.2018
Gesetzesnummer
20010241
Dokumentnummer
NOR40204502
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