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§ 3 Glasverfahrenstechnik – Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2018

Berufsbild

§ 3.

(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Glasverfahrenstechnik wird folgender allgemeiner Teil festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.


Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

4. Lehrjahr

1.

Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes

2.

Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche

3.

Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs

Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes

 

4.

Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen)
In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen:

4.1

Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc.

4.2

Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc.

4.3

Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc.

4.4

Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen

4.5

Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc.

4.6

Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen

5.

Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes

6.

Kenntnis der Arbeits-planung und Arbeits-vorbereitung

Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden

7.

Grundkenntnisse des Produktionsmanagements (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung)

Kenntnis des Produktionsmanagements (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung)

8.

Mitarbeiten beim Planen des Einsatzes der Werkzeuge, Vorrichtungen und technischen Fertigungshilfen für (auch rechnergestützte) Maschinen

Planen des Einsatzes der Werkzeuge, Vorrichtungen und technischen Fertigungshilfen für (auch rechnergestützte) Maschinen

9.

Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen wie zB von Skizzen, Zeichnungen, Arbeitsanweisungen, Ablaufplänen, Bedienungsanleitungen, Wartungsplänen, Instandhaltungsplänen und Schaltplänen

10.

Kenntnis der Ausgangsstoffe für die Glasproduktion sowie der Glasherstellung samt der dazu nötigen Arbeitsschritte und der dazu benötigten Maschinen und Geräte (wie zB Wannenofen)

11.

Kenntnis der Glasarten nach ihrer Zusammensetzung, ihrer Eigenschaften, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie ihrer Formgebung

12.

Grundkenntnisse über die Herstellung von Hohlglasprodukten (wie zB Flaschen und Konservengläser usw.) und Flachglasprodukten (wie zB Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG), Verbund-Sicherheitsglas (VSG), Verbundglas (VG), Mehrscheiben-Isolierglas (MIG), Brandschutzverglasung, Sonnenschutzglas usw.)

13.

Kenntnis der Eigenschaften, Handhabung und Lagerung der berufsspezifischen Chemikalien unter Anwendung der Sicherheitsdatenblätter

14.

Kenntnis der betriebsspezifischen Vorschriften zur Arbeits- und Betriebshygiene und des daraus resultierenden richtigen Verhaltens

15.

Anwenden der persönlichen Schutzausrüstungen PSA (zB Schürzen, Handschuhe, Armschutz, Gesichtsschutz, Hitzeschutz, Lärmschutz) sowie aller anderen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit Arbeitsmitteln, Werkzeugen und Maschinen

16.

Grundkenntnisse der Logistik (An- und Auslieferungslogistik)

17.

Mitarbeiten beim Auswählen, Annehmen, Prüfen auf Verwendbarkeit und Lagern der Ausgangsprodukte sowie der Zusatz- und Hilfsstoffe

Auswählen, Annehmen, Prüfen auf Verwendbarkeit und Lagern der Ausgangsprodukte sowie der Zusatz- und Hilfsstoffe

18.

Grundkenntnisse des betrieblichen Materialflusses (Ausgangsprodukte, Zusatz- und Hilfsstoffe und Fertigprodukte)

Kenntnis des betrieblichen Materialflusses (Ausgangsprodukte, Zusatz- und Hilfsstoffe und Fertigprodukte)

Optimieren und Sicherstellen des Materialflusses (Ausgangsprodukte, Zusatz- und Hilfsstoffe und Fertigprodukte) in der Produktion

19.

Mitarbeiten beim Rüsten, Beschicken, Einstellen sowie beim Bedienen und Überwachen der Verarbeitungsmaschinen zur Herstellung von Hohlglasprodukten oder Flachglasprodukten

Rüsten, Beschicken, Einstellen sowie Bedienen und Überwachen der Verarbeitungsmaschinen zur Herstellung von Hohlglasprodukten oder Flachglasprodukten


20.

Kenntnis der Möglichkeiten zur Nachbehandlung von Hohlglasprodukten und Flachglasprodukten sowie des Aufbaus, der Funktion und der Bedienung der dazu notwendigen Maschinen und Geräte (wie zB Reinigungsanlagen, Kühlofen, Glasvergütungseinrichtungen, Glasprüfmaschinen, Kontrollstationen usw.)

21.

Mitarbeiten beim Rüsten, Beschicken, Einstellen sowie beim Bedienen und Überwachen der Maschinen und Geräte zur Nachbehandlung von Hohlglasprodukten oder Flachglasprodukten

Rüsten, Beschicken, Einstellen sowie Bedienen und Überwachen der Maschinen und Geräte zur Nachbehandlung von Hohlglasprodukten oder Flachglasprodukten

22.

Kenntnis der speziellen Weiterverarbeitungsverfahren für Glasprodukte wie zB Härten, Verspiegeln, Bedampfen, Bedrucken, Sandstrahlen, Ätzen usw. sowie der dazu notwendigen Arbeitsschritte, Maschinen, Geräte und Anlagen

23.

Mitarbeiten beim materialgerechten Verpacken sowie Lagern von Hohlglasprodukten oder Flachglasprodukten

Materialgerechtes Verpacken sowie Lagern von Hohlglasprodukten oder Flachglasprodukten

24.

Mitwirken beim Erkennen und Beseitigen von einfachen Ablaufstörungen im Produktionsprozess

Erkennen und Beseitigen von einfachen Ablaufstörungen im Produktionsprozess

25.

Grundkenntnisse der Elektrotechnik, Elektronik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Pneumatik und der Funktion der dazu notwendigen Geräte in Bezug auf die Automatisierung von Anlagen

Bedienen und Überwachen von Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen

26.

Grundkenntnisse des Programmierens von rechnergesteuerten Maschinen

Steuern des Produktionsprozesses, auch rechnergestützt, und Durchführen von Prozesskontrollen

27.

Mitarbeiten beim Überwachen und Sicherstellen der Produktqualität

Überwachen und Sicherstellen der Produktqualität

28.

Kenntnis und Anwendung der betriebsspezifischen Applikationen (zB zum Führen des Schichtprotokolls, für Dateneingaben, Störungsaufzeichnungen usw.)

29.

Kenntnis der Darstellung und Bewertung von Arbeitsergebnissen

30.

Kenntnis des Auswertens (zB mittels statistischer Methoden) und Beurteilens von Betriebsdaten und Prozessaufzeichnungen sowie des Einleitens von Korrekturmaßnahmen im Anlassfall und des Erkennens von möglichen Prozessoptimierungen

Mitarbeiten beim Auswerten (zB mittels statistischer Methoden) und beim Beurteilen von Betriebsdaten und Prozessaufzeichnungen sowie beim Einleiten von Korrekturmaßnahmen im Anlassfall und beim Erkennen von möglichen Prozessoptimierungen

31.

Kenntnis des Zusammenwirkens und der Vernetzung der Apparate und Maschinen sowie der Arbeitsabläufe und Prozesse (zB Stofffluss, Stoffumsetzung, Energieeinsatz, Abfall usw.) in den betriebsspezifischen Produktionsanlagen zur Erzeugung der Produkte

32.

Grundkenntnisse über Netze und Netzwerktechnik sowie über die Datenübertragung und Datenspeicherung

Grundkenntnisse der Möglichkeiten der intelligenten und digitalen Vernetzung (mittels Informations- und Kommunikationstechnik) von Apparaten, Maschinen und Betriebsmittel entlang der gesamten Wertschöpfungskette für eine weitestgehend selbstorganisierte Produktion

33.

Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Arbeitsbehelfe, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte

34.

Kenntnis der Werkstoffe (wie Metalle und Kunststoffe) und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten

35.

Manuelles und maschinelles Bearbeiten von Metallen und Kunststoffen

36.

Grundkenntnisse der frühzeitigen Erkennung von Störungen an Maschinen, Geräten und Anlagen sowie der einzuleitenden Maßnahmen

Kenntnis der frühzeitigen Erkennung von Störungen an Maschinen, Geräten und Anlagen sowie der einzuleitenden Maßnahmen

37.

Kenntnis des vorbeugenden Wartens (Wartungspläne) und Instandhaltens sowie Mitarbeit beim Warten, Pflegen und einfachem Instandhalten der Maschinen, Geräten und Anlagen

Warten, Pflegen und einfaches Instandhalten der Maschinen, Geräten und Anlagen

38.

Durchführen einfacher Montage- und Demontagearbeiten an betriebsspezifischen Maschinen, Geräten und Anlagen

39.

Mitarbeiten bei der Störungsaufzeichnung und bei der Abarbeitung von Wartungsplänen

40.

Grundkenntnisse des betriebsspezifischen Qualitätsmanagements einschließlich Dokumentation

Kenntnis und Mitarbeit beim betriebsspezifischen Qualitätsmanagement einschließlich Dokumentation

41.

Kenntnis der im Lehrbetrieb eingesetzten Methoden zur kontinuierlichen Verbesserung (zB der Qualität, Effizienz, Anlagensicherheit, Prozesse, Ergonomie, Rüstzeiten, Verfügbarkeit der Produktionsanlagen, Abfallminimierung, Ressourceneffizienz, des Stoffflusses und der Nachhaltigkeit)

42.

Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen

Kenntnis der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen

43.

Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV

Durchführen von administrativen Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme

44.

Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

45.

Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls

46.

Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit

47.

Kenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen

48.

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG)

49.

Grundkenntnisse der arbeitsrechtlichen Gesetze, insbesondere des KJBG (samt KJBG-VO), des ASchG und des GlBG

     

(2) Für die Ausbildung in den Schwerpunkten werden folgende ergänzende Berufsbildpositionen festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

  1. 1. Schwerpunkt Hohlglasproduktion:


Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

4. Lehrjahr

1.

Kenntnis der Einteilung von Hohlglasprodukten (zB Behälterglas, Wirtschaftsglas, Bauhohlglas usw.) sowie über die Anforderungen und Gestaltung (zB Färbung) dieser Produkte

2.

Kenntnis über die Herstellung des Gemenges aus den Ausgangsstoffen

3.

Mitarbeiten beim Herstellen des Gemenges aus den Ausgangsstoffen

Herstellen des Gemenges aus den Ausgangsstoffen

4.

Mitarbeiten beim Rüsten, Beschicken, Einstellen sowie beim Bedienen und Überwachen der Maschinen, Geräte und Anlagen zur Glasherstellung (wie zB Wannenofen)

Rüsten, Beschicken, Einstellen sowie Bedienen und Überwachen der Maschinen, Geräte und Anlagen zur Glasherstellung (wie zB Wannenofen)

5.

Kenntnis der Herstellung von Hohlglasprodukten (wie zB Flaschen und Konservengläser usw.) durch Blas- und Pressverfahren sowie des Aufbaus, der Funktion und der Bedienung der dazu notwendigen Maschinen, Geräte und Anlagen (wie zB Speiser, Tropfenverteiler, Maschinen für Blas- und Pressverfahren wie Glaspressen, IS-Maschinen, rotierende Formgebungsmaschinen usw.)

6.

Kenntnis der verschiedenen Blasverfahren wie Blas-Blas-Verfahren, Press-Blas-Verfahren, Enghalspressblasverfahren usw.

      

  1. 2. Schwerpunkt Flachglasveredelung:


Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

4. Lehrjahr

1.

Kenntnis der Herstellung von Flachglasprodukten (wie zB Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG), Verbund-Sicherheitsglas (VSG), Verbundglas (VG), Mehrscheiben-Isolierglas (MIG), Brandschutzverglasung, Sonnenschutzglas usw.) sowie des Aufbaus, der Funktion und der Bedienung der dazu notwendigen Maschinen, Geräte und Anlagen (wie Wasch- und Trockenanlagen, Luftkissenpufferstationen, Kontrollstationen, Gasfüllpressen, Autoklaven, Öfen usw.)

2.

Kenntnis der Kleb-, Dicht- und Dämmstoffe, Beschichtungsmaterialien sowie der Schleif- und Poliermittel, ihrer Eigenschaften, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten

3.

Kenntnis des Aufbaus und der Einsatzbereiche von Flachglasprodukten

4.

Kenntnis der Bearbeitungsverfahren für Flachglas sowie des Aufbaus, der Funktion und der Bedienung der dazu benötigten Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen (Schneidmaschinen, Schleif- und Poliermaschinen, Bohrmaschinen usw.)

5.

Vorbereiten der Flachglastafeln durch Reinigen, Trocknen, Visitieren, Markieren, Einteilen und Anzeichnen

6.

Mitarbeiten beim manuellen und maschinellen Bearbeiten von Flachglas durch Schneiden, Brechen, Säumen, Schleifen, Polieren von Kanten, Bohren, Senken, Herstellen von Ausschnitten

Manuelles und maschinelles Bearbeiten von Flachglas durch Schneiden, Brechen, Säumen, Schleifen, Polieren von Kanten, Bohren, Senken, Herstellen von Ausschnitten

7.

Mitarbeiten beim Rüsten, Beschicken, Einstellen sowie beim Bedienen und Überwachen der Bearbeitungsmaschinen (wie Schneidmaschinen, Schleif- und Poliermaschinen, Bohrmaschinen usw.)

Rüsten, Beschicken, Einstellen sowie Bedienen und Überwachen der Bearbeitungsmaschinen (wie Schneidmaschinen, Schleif- und Poliermaschinen, Bohrmaschinen usw.)

     

(3) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, und der KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998, zu entsprechen.

Schlagworte

Betriebsform, Alltagsgespräch, Terminplanung, Bearbeitungsmöglichkeit, Arbeitshygiene, Anlieferungslogistik, Zusatzstoff, Messtechnik, Steuertechnik, Messeinrichtung, Steuereinrichtung, Informationstechnik, Verwendungsmöglichkeit, Montagearbeit, Informationssystem, Blasverfahren, Waschanlage, Klebstoff, Dichtstoff, Schleifmittel, Schleifmaschine, Mitarbeiterin, Kundin, Kollegin

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2018

Gesetzesnummer

20010241

Dokumentnummer

NOR40204503

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