ARTIKEL 44
Verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich
(1) Um die Wirtschaft zu stärken und zu entwickeln, gleichzeitig jedoch der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, einen geeigneten Regulierungsrahmen zu entwickeln, erkennen die Vertragsparteien die Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich an und setzen sie um. Zu diesem Zweck werden die Vertragsparteien im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich verbessern, die Einziehung legitimer Steuern erleichtern und Maßnahmen zur wirksamen Umsetzung der genannten Grundsätze treffen.
(2) Die Vertragsparteien kommen überein, dass die Umsetzung dieser Grundsätze insbesondere im Rahmen bestehender oder künftiger bilateraler Steuerabkommen zwischen den Philippinen und den Mitgliedstaaten stattfinden wird.
Zuletzt aktualisiert am
15.06.2018
Gesetzesnummer
20010179
Dokumentnummer
NOR40201076
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)