vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ARTIKEL 44 Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU, Mitgliedstaaten – Philippinen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2018

ARTIKEL 44

Verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich

(1) Um die Wirtschaft zu stärken und zu entwickeln, gleichzeitig jedoch der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, einen geeigneten Regulierungsrahmen zu entwickeln, erkennen die Vertragsparteien die Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich an und setzen sie um. Zu diesem Zweck werden die Vertragsparteien im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich verbessern, die Einziehung legitimer Steuern erleichtern und Maßnahmen zur wirksamen Umsetzung der genannten Grundsätze treffen.

(2) Die Vertragsparteien kommen überein, dass die Umsetzung dieser Grundsätze insbesondere im Rahmen bestehender oder künftiger bilateraler Steuerabkommen zwischen den Philippinen und den Mitgliedstaaten stattfinden wird.

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2018

Gesetzesnummer

20010179

Dokumentnummer

NOR40201076

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)