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ARTIKEL 3 Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU, Mitgliedstaaten – Philippinen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2018

ARTIKEL 3

Zusammenarbeit in regionalen und internationalen Organisationen

Die Vertragsparteien werden weiterhin einen Meinungsaustausch und eine Zusammenarbeit in regionalen und internationalen Gremien und Organisationen wie den Vereinten Nationen und ihren einschlägigen Einrichtungen wie der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD), dem Dialog zwischen dem ASEAN und der EU, dem ASEAN-Regionalforum (ARF), dem Asien-Europa-Treffen (ASEM), der WTO, der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) pflegen.

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2018

Gesetzesnummer

20010179

Dokumentnummer

NOR40201035

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