ARTIKEL 3
Zusammenarbeit in regionalen und internationalen Organisationen
Die Vertragsparteien werden weiterhin einen Meinungsaustausch und eine Zusammenarbeit in regionalen und internationalen Gremien und Organisationen wie den Vereinten Nationen und ihren einschlägigen Einrichtungen wie der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD), dem Dialog zwischen dem ASEAN und der EU, dem ASEAN-Regionalforum (ARF), dem Asien-Europa-Treffen (ASEM), der WTO, der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) pflegen.
Zuletzt aktualisiert am
15.06.2018
Gesetzesnummer
20010179
Dokumentnummer
NOR40201035
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