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Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und höhere Bildung (Brasilien)
Kurztitel
Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und höhere Bildung (Brasilien)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag - Brasilien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.08.2017
Unterzeichnungsdatum
11.03.2013
Index
79/01 Schulen, Universitäten
Langtitel
Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und höhere Bildung
StF: BGBl. III Nr. 122/2017 (NR: GP XXIV RV 2304 AB 2453 S. 216 . BR: AB 9120 S. 823 .)
Sprachen
Deutsch, Portugiesisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 7 Abs. 4 des Rahmenabkommens erfolgten am 12. September 2013 bzw. 6. Juli 2017; das Rahmenabkommen tritt daher gemäß seinem Art. 7 Abs. 4 mit 1. August 2017 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Föderativen Republik Brasilien (im Folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet) im Bestreben die freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern zu verstärken, im Wunsch die Kontakte in den Bereichen der Bildung und Wissenschaft zu vertiefen haben Folgendes vereinbart:
Zuletzt aktualisiert am
16.08.2017
Gesetzesnummer
20009962
Dokumentnummer
NOR40196342
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