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Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und höhere Bildung (Brasilien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2017

§ 0

Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und höhere Bildung (Brasilien)

Kurztitel

Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und höhere Bildung (Brasilien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 122/2017

Typ

Vertrag - Brasilien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.08.2017

Unterzeichnungsdatum

11.03.2013

Index

79/01 Schulen, Universitäten

Langtitel

Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und höhere Bildung

StF: BGBl. III Nr. 122/2017 (NR: GP XXIV RV 2304 AB 2453 S. 216 . BR: AB 9120 S. 823 .)

Sprachen

Deutsch, Portugiesisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 7 Abs. 4 des Rahmenabkommens erfolgten am 12. September 2013 bzw. 6. Juli 2017; das Rahmenabkommen tritt daher gemäß seinem Art. 7 Abs. 4 mit 1. August 2017 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Föderativen Republik Brasilien (im Folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet) im Bestreben die freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern zu verstärken, im Wunsch die Kontakte in den Bereichen der Bildung und Wissenschaft zu vertiefen haben Folgendes vereinbart:

Zuletzt aktualisiert am

16.08.2017

Gesetzesnummer

20009962

Dokumentnummer

NOR40196342

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