§ 0
Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für 2012 und 2013
Kurztitel
Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für 2012 und 2013
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
11.04.2017
Index
27/01 Rechtsanwälte
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren erbrachten Leistungen für die Jahre 2012 und 2013
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 47 Abs. 5 Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96/1868, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 10/2017, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrats verordnet:
Zuletzt aktualisiert am
12.04.2017
Gesetzesnummer
20009853
Dokumentnummer
NOR40192426
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