ARTIKEL 17
Investitionen
Die Vertragsparteien fördern einen stärkeren Strom von Investitionen durch Entwicklung attraktiver und stabiler Rahmenbedingungen für beiderseitige Investitionen mithilfe eines kohärenten Dialogs mit dem Ziel, das Verständnis für Investitionsfragen und die Zusammenarbeit in Investitionsfragen zu verbessern, Verwaltungsverfahren zur Erleichterung der Investitionsströme zu ermitteln und stabile, transparente, offene Vorschriften und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Investoren der Vertragsparteien zu fördern.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)