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§ 6 APflG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2016

Auswirkungen der Verletzung der Ausbildungspflicht auf den Arbeitsvertrag

§ 6

Jugendliche, deren Beschäftigung gemäß § 5 Abs. 3 Z 2 die Ausbildungspflicht verletzt, haben das Recht, das Arbeitsverhältnis vorzeitig ohne Einhaltung gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Kündigungsfristen und –termine zu beenden. Die übrigen Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag bleiben unberührt.

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