ARTIKEL 45
Über die unter dieses Kapitel fallenden Fragen findet ein regelmäßiger Dialog statt. Nach Möglichkeit sollten die im Rahmen des Europäischen Statistischen Systems durchgeführten Maßnahmen, einschließlich Ausbildungsmaßnahmen, für die Republik Moldau zur Teilnahme offenstehen.
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2025
Gesetzesnummer
20009582
Dokumentnummer
NOR40183418
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