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ARTIKEL 44 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 44

Die Vertragsparteien tauschen unter anderem Informationen und Fachwissen aus und entwickeln ihre Zusammenarbeit weiter; dabei berücksichtigen sie die Erfahrungen, die bereits bei der Reform des Statistiksystems im Rahmen verschiedener Unterstützungsprogramme gesammelt wurden. Die Anstrengungen zielen auf eine weitere Angleichung an den EU-Besitzstand im Bereich der Statistik auf der Grundlage der nationalen Strategie für die Weiterentwicklung des Statistiksystems der Republik Moldau und unter Berücksichtigung der Entwicklung des Europäischen Statistischen Systems ab. Bei den Verfahren für die Erstellung von Statistiken liegt das Schwergewicht auf der Weiterentwicklung der Stichprobenerhebungen und der Verwendung von Verwaltungsunterlagen, wobei der Notwendigkeit Rechnung getragen wird, den Beantwortungsaufwand zu verringern. Die Daten müssen für die Gestaltung und Überwachung der Politik in Schlüsselbereichen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens relevant sein.

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2025

Gesetzesnummer

20009582

Dokumentnummer

NOR40183417

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