KAPITEL 5
VERBRAUCHERSCHUTZ
ARTIKEL 38
Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten und um die Kompatibilität ihrer Verbraucherschutzsysteme zu erreichen.
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2025
Gesetzesnummer
20009582
Dokumentnummer
NOR40183411
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