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ARTIKEL 15 Finanzierung der vorgesehenen Hilfe im Rahmen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2015

ARTIKEL 15

Verbindliche Sprachfassungen

Dieses Abkommen ist in einer einzigen Urschrift in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist; es wird im Archiv des Generalsekretariats des Rates der Europäischen Union hinterlegt; dieses übermittelt der Regierung jedes Unterzeichnerstaats eine beglaubigte Abschrift.

Geschehen zu Luxemburg und Brüssel am vierundzwanzigsten Juni beziehungsweise am sechsundzwanzigsten Juni zweitausenddreizehn.

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