Artikel 12
Kosten
Jede Vertragspartei trägt ihre eigenen Kosten, die ihr in Zusammenhang mit der Durchführung der Bestimmungen dieses Abkommens entstehen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 12
Kosten
Jede Vertragspartei trägt ihre eigenen Kosten, die ihr in Zusammenhang mit der Durchführung der Bestimmungen dieses Abkommens entstehen.
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