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ARTIKEL 44 Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2014

ARTIKEL 44

Zusammenarbeit in geschlechterspezifischen Fragen

Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Zusammenarbeit in diesem Bereich dazu beiträgt, politische Konzepte, Programme und Mechanismen zu stärken, mit denen die gleichberechtigte Beteiligung und die Chancengleichheit von Mann und Frau in allen Bereichen des politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Lebens gewährleistet, verbessert und erweitert wird, gegebenenfalls einschließlich positiver Maßnahmen zugunsten von Frauen. Sie trägt auch zur Erleichterung des Zugangs von Frauen zu allen Ressourcen bei, die sie zur uneingeschränkten Ausübung ihrer Grundrechte benötigen.

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