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§ 7 Allergeninformationsverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.12.2014

Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums

§ 7.

Eine Verlängerung der Mindesthaltbarkeitsfrist ist bei verpackten Lebensmitteln nicht zulässig. Ist die Mindesthaltbarkeitsfrist bereits abgelaufen, ist beim Inverkehrbringen auf diesen Umstand deutlich und allgemein verständlich hinzuweisen.

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2017

Gesetzesnummer

20008896

Dokumentnummer

NOR40163409

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