Abgabe in Selbstbedienung
§ 6.
Für im Hinblick auf ihren unmittelbaren Verkauf verpackte Lebensmittel, die in Selbstbedienung abgegeben werden, sind die Angaben gemäß den Art. 9 Abs. 1 lit. a bis h und Art. 10 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 verpflichtend.
Zuletzt aktualisiert am
19.09.2017
Gesetzesnummer
20008896
Dokumentnummer
NOR40163408
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