Inkrafttreten
§ 12.
(1) Diese Geschäftsordnung tritt mit 8. April 2013 in Kraft.
(2) Soweit für die elektronische Durchführung von Verfahren nach den Vorschriften dieser Geschäftsordnung technische Vorkehrungen erforderlich sind, haben diese bis spätestens 31. Dezember 2013 zu erfolgen.
Zuletzt aktualisiert am
07.04.2022
Gesetzesnummer
20008523
Dokumentnummer
NOR40154122
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