Flächeninhalte – Rundungen
§ 33.
Sind die Eckpunkte von Grundstücken und Grundstücksteilen und die Eckpunkte von Schnittfiguren im Projektionsniveau des Systems der Landesvermessung in Koordinaten dieses Systems anzugeben, so sind die Flächeninhalte aus den Koordinaten der Eckpunkte zu berechnen und auf ganze Quadratmeter zu runden.
Zuletzt aktualisiert am
15.06.2022
Gesetzesnummer
20008132
Dokumentnummer
NOR40145015
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