Besonderheiten der Sicherheits-VRG
§ 6.
Bei einer Sicherheits-VRG gemäß § 12a PKG ist bei der zusätzlichen Zuweisung zur Schwankungsrückstellung und bei der Ermittlung des Ausmaßes die Volatilität des versicherungstechnischen Ergebnisses besonders zu berücksichtigen.
Zuletzt aktualisiert am
28.06.2022
Gesetzesnummer
20008126
Dokumentnummer
NOR40144824
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