Ausmaß der Schwankungsrückstellung
§ 7.
Das Ausmaß der zusätzlichen Zuweisung zur Schwankungsrückstellung hat die negative Korrelation mit der Höhe der vorhandenen Schwankungsrückstellung zu berücksichtigen.
Zuletzt aktualisiert am
28.06.2022
Gesetzesnummer
20008126
Dokumentnummer
NOR40144825
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