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§ 3 LFNebLV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.6.2012

Tätigkeit als Werkstättenleiter oder Werkstättenleiterin

§ 3

Die Tätigkeit als Werkstättenleiter oder Werkstättenleiterin ist je Schule im Ausmaß von einer Werteinheit pro organisatorisch und tatsächlich vorgesehener Lehrwerkstätte in die Lehrverpflichtung einzurechnen.

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