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§ 3 Satzung des Kollektivvertrages für die Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.2012

Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung

§ 3

Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. Februar 2012 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.

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